Wie werde ich Angler?
1. Kinderangeln
Für Kinder bis zum 10. Geburtstag gibt es die Möglichkeit, bei einem erwachsenen Fischereischeininhaber „mit zu angeln“.
Die Kleinen können also mit Papa oder Opa ans Wasser gehen und dürfen mit deren Ausrüstung angeln und Fische
fangen. Nur beim Abhaken, Betäuben und Töten sollten die Erwachsenen einschreiten, damit der Fisch nicht unnötig
leiden muss.
2. Jugendfischereischein
Ab dem 10. Geburtstag können Kinder und Jugendliche bei der Stadt oder Gemeinde einen Jugendfischereischein lösen.
Dieser ist nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers (der übrigens nicht volljährig sein muss) gültig. Der
Jugendfischereischein berechtigt zum Führen eigener Angelruten und zum Versorgen des Fangs unter Aufsicht des
Begleiters. Mit einem Jugendfischereischein darf man nur bis zum 16. Geburtstag angeln. Ähnliches gilt beim
Sonderfischereischein für Behinderte, der jedoch keine Altersbegrenzung aufweist.
3. Fischereischein
Einen Fischereischein bekommt man bei der Stadt oder Gemeinde gegen Vorlage des Zeugnisses über die bestandene
Fischerprüfung frühestens ab dem 14. Geburtstag. Dieser wird als 1-Jahres- oder als 5-Jahres-Fischereischein aus-
gestellt. Er ist beim Kauf von Erlaubnisscheinen vorzuzeigen und beim Angeln immer mitzuführen.
4. Fischerprüfung – schriftlicher Teil
Das Bestehen der Fischerprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins. Für die Vorbereitung ist der
Besuch eines Lehrgangs, der von vielen Fischereivereinen angeboten wird, dringend zu empfehlen. Adressen können bei
den Unteren Fischereibehörden der Kreise/kreisfreien Städte erfragt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen 60
Fragen aus 6 Fachgebieten beantwortet werden.
5. Fischerprüfung – praktischer Teil
Hierbei muss eine vorgegebene Angelrute inkl. Montage zusammengebaut bzw. zusammengelegt werden. Insgesamt
stehen 10 Aufgaben für verschiedene Angeltypen und Fischarten zur Auswahl. Außer Angelrute, Angelrolle, Schnur,
Haken, Köder etc. ist unbedingt auch das Zubehör wie Kescher, Schlagholz, Messer etc. hinzuzufügen, damit der
gefangene Fisch waidgerecht versorgt werden kann.
6. Fischerprüfung – Fischartenerkennung
Zur praktischen Prüfung zählt auch die Fischartenerkennung. Dazu müssen insgesamt 44 Fischarten auf Bildtafeln
unterschieden werden. Dieser Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn von 6 vorgelegten Bildern 4 zutreffend benannt
werden können. Im Anschluss an die erfolgreich bestandene Prüfung erhält man ein Zeugnis.
7. Erlaubnisschein
Der letzte Schritt zum Angeln ist der Erwerb eines Erlaubnisscheins. Da die meisten Gewässer von einem Fischerei-verein
bewirtschaftet werden, muss man eine Erlaubnis kaufen, um dort zu fischen. Diese gibt es meistens als Tages-, Wochen-
oder Jahresscheine. Der Fischereischein muss dazu vorgezeigt werden. An wen man sich wenden muss, kann bei den
Anglern vor Ort oder in einem nahe gelegenen Angelgeschäft erfragt werden.
8. Vereinsmitgliedschaft
Am preiswertesten und erfolgreichsten fischt man als Vereinsmitglied. Fischereivereine bieten ihren Mitgliedern eine
Auswahl an Vereinsgewässern an. Diese sind oft gut besetzt und durch regelmäßige Besuche steigt der Fangerfolg. Die
Erlaubnisscheingebühren sind in der Regel im Jahresbeitrag enthalten. Zusätzlich kommt man mit Gleichgesinnten in
Kontakt, kann sich austauschen und Freunde finden. Über den Fischfang hinaus leisten die Fischereivereine wertvolle
Arbeit für die Erhaltung der Gewässer und den Schutz der Fische.
Quelle: Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.
www.asv-diemeltal-niedermarsberg.de